Die Verschuldung von Privathaushalten in Deutschland steigt stetig! Immer mehr Menschen sehen in einem Insolvenzverfahren ihre letzte Hoffnung, oder versuchen zumindest durch die Inanspruchnahme professioneller Hilfe ihre Finanzprobleme in den Griff zu bekommen.
Leider gibt es immer wieder Firmen und Vereine, welche aus dieser Notsituation der Betroffenen einen finanziellen Vorteil ziehen wollen. Fast täglich werden neue „Schuldnerberatungsstellen“, „Insolvenzhilfen“ und „Schuldenregulierungsvereine“ gegründet. Die meisten dieser vermeidlichen Beratungsstellen haben allerdings nur ihr eigenes Wohl im Sinn!
Über höchst kreative Firmen- und Vereinskonstrukte wird versucht, ein möglichst seriöses Bild zu vermitteln und das Vertrauen der Ratsuchenden zu erlangen. Wir möchten an dieser Stelle die gängigsten Varianten der „neuen Helfer“ darstellen und ihnen die Möglichkeit geben, seriöse und unseriöse Beratungsstellen zu unterscheiden.
1. Rechtsformen
Schuldnerberatungsstellen und deren Träger haben sehr unterschiedliche Rechtsformen. Dies kann der eingetragene Verein (e.V.), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sein. Auch Einzelpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Schuldnerberatungsstelle betreiben.
Die Rechtsform sagt nicht über die Seriosität der Beratungsstelle aus! Vielmehr liegt es in der Entscheidung des Trägers, welche Rechtsform er wählt. Zum anderen haben die Bundesländer unterschiedliche Bestimmungen, in denen festgelegt ist, welche Rechtsform (zumindest für die Insolvenzberatung) zugelassen ist.
Grundsätzlich gilt, dass eine gemeinnützige Einrichtung, ob als e.V. oder als gGmbH, ein erstes Anzeichen für Seriosität ist.
2. Träger
Die meisten Schuldnerberatungsstellen werden von den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege betrieben. Hierzu gehören der Paritätische, die Arbeiterwohlfahrt, das Diakonische Werk, die Caritas und das Deutsche Rote Kreuz. Des weiteren betreiben viele Städte und Gemeinden eigene Beratungsstellen.
Einige der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege haben die Möglichkeit, freie Träger (wie z.B. Vereine) in ihren Verband aufzunehmen. Hierzu gehört insbesondere der Paritätische. Diese Mitgliedschaft ist auf den ersten Blick zu erkennen und diese Träger sind den Verbänden gleichzusetzen. Diesen Weg hat auch die IHV – Insolvenzhilfe e.V. gewählt.
Allerdings gibt es auch viele seriöse Beratungsstellen, die keinem der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege angehören! Dennoch ist die Mitgliedschaft in einem der o.g. Verbände ein eindeutiges Zeichen für die Seriosität der Einrichtung!
3. Anerkennung
Jede Schuldnerberatungsstelle, welche auch Insolvenzberatung anbietet, benötigt eine eigene Anerkennung durch das Bundesland, in dem sie ihren Sitz hat! Ohne diese staatliche Anerkennung ist es keiner Beratungsstelle erlaubt, Insolvenzberatung anzubieten!
Neu ist der Trick, sich für eine Beratungsstelle eine staatliche Anerkennung zu holen, um dann diverse „Außenstellen“ zu eröffnen. Zwar erfüllt die „Hauptstelle“ die Anforderungen der Anerkennungsbehörde, die „Außenstellen“ werden aber nicht weiter geprüft. Wir raten zur Vorsicht bei solchen Konstrukten!
Lassen sie sich, bei Zweifel an der Seriosität der Beratungsstelle, deren Anerkennungsbescheid zeigen! Jede seriöse Beratungsstelle wird dieser Bitte ohne Zögern nachkommen.
4. Büro und Personal
Seriöse Schuldnerberatungsstellen unterhalten generell ein eigenes Büro. Dies ist über eine Festnetznummer erreichbar und jedem zugänglich. Postfachadressen und Handynummern sind ein deutlichen Indiz für Unseriosität! Spätestens, wenn sie auf dem Sofa des „Beraters“ in dessen Privatwohnung „beraten“ werden wissen sie, dass sie an den falschen geraten sind!
Das Personal hat fundierte Kenntnisse und sollte ständig weitergebildet werden. In der Regel ist nur ein Berater für sie zuständig und wird immer für sie ansprechbar sein.
Vorsicht ist geboten, wenn sie der „Berater“ zu hause aufsuchen will! Seriöse Schuldnerberatung findet generell in den Büroräumen der Beratungsstelle statt. Nur wenn sie nicht in der Lage sein sollten, aus z.B. gesundheitlichen Gründen ihre Wohnung nicht zu verlassen, werden entsprechende Ausnahmen gemacht!
5. Werbung
Seriöse Beratungsstellen werben auch seriös für ihre Leistungen. Dies geschieht in der Regel durch Telefonbucheinträge, Aushänge oder Flyer. Keine seriöse Beratungsstelle wird sie unaufgefordert anschreiben und zur Kontaktaufnahme auffordern!
Generell vorsichtig sollten sie sein, wenn mit großen Versprechungen und reißerischen Texten geworben wird! Slogans wie „Geld borgen ohne Sorgen“, „Schuldenfrei in wenigen Wochen“, „Schnelle Hilfe von a-z“ oder „Wir sind besser als die anderen“ sind eindeutige Warnhinweise. Besonders vorsichtig sollten sie bei Kleinanzeigen in Werbezeitungen und im Internet sein!
Die moderne Form der Werbung ist das Internet. Hier finden sie unendliche viele Angebote unseriöser Anbieter! Mit teils sehr aufwendigen Internet-Homepages wird versucht, ein seriöses Bild und Professionalität zu vermitteln.
Lassen sie sich nicht von bunten Bildern und tollen Versprechungen blenden! Schauen sie in das Impressum, um den Anbieter zu erkennen!
6. Rechtsberatung
Die Rechtsberatung ist Bestandteil einer seriösen Schuldner- und Insolvenzberatung. Alle anerkannten Beratungsstellen haben die rechtliche Erlaubnis, diese Rechtsberatung anzubieten!
Viele unseriöse Anbieter wollen sich vor strafrechtlichen Konsequenzen schützen, indem sie die Rechtsberatung ausschließen. In der Regel geschieht dies durch den Hinweis „Keine Rechtsberatung“ oder „Rechtsberatung durch unsere Anwälte“.
Eine effektive Schuldner- und Insolvenzberatung ist ohne Rechtsberatung nicht möglich! Sollte diese vom Anbieter ausgeschlossen sein, so wissen sie, dass es sich nur um einen unseriösen Anbieter handeln kann!
7. Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten
Viele unseriöse Anbieter fungieren als Mandatsbeschaffer für Rechtsanwälte! Da diesen Anbietern die Erlaubnis zur Schuldner- und Insolvenzberatung fehlt, werben sie mit Begriffen wie „Schuldnerhilfe“, „Finanzanalyse“ oder „vorbereitende Arbeiten für das Insolvenzverfahren“.
Die eigentliche Tätigkeit dieser Anbieter besteht darin, die Unterlagen der Schuldner zu sortieren und diese an einen (meist „befreundeten“) Rechtsanwalt weiterzuleiten. Für diese „vorbereitenden“ Arbeiten werden oft Gebühren von mehreren tausend Euro verlangt.
Der Rechtsanwalt übernimmt dann die eigentliche Bearbeitung des Falles, wofür in der Regel erneut Gebühren fällig werden.
Grundsätzlich gilt, dass sie Rechtsanwälte nur direkt mit ihrer Angelegenheit beauftragen sollten!
8. Kosten
Lange Jahre galt der Grundsatz „Seriöse Schuldnerberatung ist kostenlos!“. Dieser Grundsatz ist heute leider nicht mehr aufrecht zu halten. Viele Länder und Kommunen haben ihre Zuschüsse und Förderungen für die seriöse Schuldner- und Insolvenzberatung reduziert oder sogar gänzlich eingestellt.
Immer mehr Träger von seriösen Beratungsstellen sind gezwungen, die Schuldner an den Kosten der Beratung zu beteiligen. In einigen Fällen müssen sogar sämtliche Kosten durch die Ratsuchenden übernommen werden.
Wichtig ist, dass sie vor Beginn der Beratung über die ggf. fälligen Gebühren aufgeklärt werden! Die Kosten müssen für sie nachvollziehbar sein und vertraglich festgehalten werden! Lassen sie sich immer eine Zweitausfertigung des Vertrages aushändigen!
9. Noch Zweifel?
Wen sie trotz der hier genannten Kriterien noch Zweifel an der Seriosität einer Beratungsstelle haben, gibt es weitere Wege, diese auszuräumen oder auch zu bestätigen.
Fragen sie bei ihrem Amtsgericht nach, ob die Beratungsstelle dort bekannt ist und ob diese zu empfehlen ist!
Versichern sie sich im Internet unter www.forum-schuldnerberatung.de oder www.bag-sb.de, ob es sich um anerkannte Beratungsstellen handelt!
Fragen sie bei der Hotline des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter 0 18 01-90 70 50 nach, ob es sich um eine seriöse Beratungsstelle handelt!
Natürlich stehen ihnen auch unsere Mitarbeiter jederzeit mit Rat und Hilfe zur Verfügung!
Abschliessend weisen wir darauf hin, dass die IHV - Insolvenzhilfe e.V. in keinem Zusammenhang mit der Firma “Die Insolvenzhilfe e.V.” aus Oberhausen steht! “Die Insolvenzhilfe” aus Oberhausen, die auch regionale Büros in Deutschland betreibt, hat keine Rechtserlaubnis, Schuldner- und Insolvenzberatung durchzuführen! Auch steht die IHV - Insolvenzhilfe e.V. in keinem Zusammenhang mit dem “Insolvenzhilfeverein Nord-West e.V.” aus Wilhelmshaven. Beide Organisationen bedienen sich ausschliesslich der Namensähnlichkeit zur IHV - Insolvenzhilfe e.V.!

